Stellplatzordnung

Liebe Besucher,

wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie ganz herzlich in unserem Glück Auf - Der Erlebnispark.

Damit sich alle Besucher (nachfolgend „Sie“ oder „die Nutzer“) wohl fühlen können und Sie sich und uns Ärger ersparen, bitten wir die Schneider erzgebirge Event GmbH, Rudolf-Harbig-Straße 2, 08352 Raschau-Markersbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Schneider Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz HRB 35156 (E-Mail: info@glueckauf-dererlebnispark.de Telefonnummer: 03774 / 864200) (nachfolgend „Wir“ oder „die Betreiber“) Sie bei Ihrem Aufenthalt folgende Vertragsbedingungen und korrekte Verhaltensweisen aufmerksam machen.

Mit der Annahme der Stellplatzleistungen wird diese Benutzungsordnung anerkannt und die Nutzerin/der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung des Stellplatzentgeltes:

1. Parken

1.1 Auf dem Gelände gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Stellplatzbereich gilt als verkehrsberuhigte Zone. Es sind die Beschilderungen zu beachten. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Platz beträgt 6 km/h.

1.2 Um den störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unseres ggf. anwesenden Ordnungspersonals auf den Parkplätzen beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.

1.3 Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden von unserer Seite nicht überwacht. Eine Stellplatzgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Stellplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Wertgegenstände bitte nicht sichtbar im Auto zurücklassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

1.4 Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haften wir nicht. Dies gilt auch für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Jeder Schaden, der Ihrer Auffassung nach durch unsere Mitarbeiter verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Parkbesuchs unseren Mitarbeitern gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Wir haften für etwaiges Verschulden der Mitarbeiter indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Auf Nr. 5 dieser Stellplatzordnung wird entsprechend verwiesen.

2. Zustandekommen und Gegenstand des Vertrags, Vertragsumfang

2.1 Die Zufahrt zum Platz wird durch eine automatische Schranke geregelt. Das Befahren des Stellplatzes ist nur über die Schranke gestattet und erfolgt mittels Kennzeichenerkennung. Diese öffnet nur bei angemeldeten Fahrzeugen. Bei Nutzung des Stellplatzes ist ein Entgelt zu entrichten.

Sie haben die Möglichkeit Online vorab Tickets für den Stellplatz zu erwerben. Hier gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu finden unter: www.glueckauf-dererlebnispark. Auf diese wird ausdrücklich verwiesen.

Sollten Sie kein Online-Ticket erworben haben, besteht die Möglichkeit vor Ort ein Ticket zu erwerben. Mit jedem Einfahren in den Stellplatz kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber zustande. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages.

2.3 Der Stellplatz ist ganzjährig geöffnet. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 21 Tage beschränkt.

2.4 Der von Ihnen gebuchte Stellplatz ist am Tag der Abreise bis spätestens 10.45 Uhr zu verlassen. Die Anreisezeit ist am gebuchten Anreisetag ab 11.00 Uhr möglich.

2.5 Die Stellplätze sind ausschließlich für Reisemobilen vorgesehen. Das Abstellen von Anhängern und PKW ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.

2.6 Im Übrigen verweisen wir vollumfänglich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie unter www.glueckauf-dererlebnispark.de finden.

3. Miete und Zahlung

3.1 Die Mietpreise und die Bezahlmöglichkeiten sind aus der aushängenden oder der, mittels digitaler Kundeninformationstafel bei der Einfahrt, bekanntgegebenen Preisliste ersichtlich.

3.2 Das Stellplatzentgelt ist im Onlineportal im Voraus oder an den zur Verfügung stehenden Kassenautomaten zu entrichten.

4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensvorschriften

4.1 Den Weisungen der Beauftragten des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge. Der Betreiber bzw. seine Beauftragten sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stellplatz und im Interesse der anderen Stellplatzgäste erforderlich ist.

4.2 Besondere Gefahren können sich bei Extremwetterlagen ergeben. In diesen Situationen ist dem Personal Folge zu leisten.

4.3 Zur Aufrechterhaltung der Ordnung ist auf dem Stellplatz die Ausübung eines Gewerbes und jeglicher Verkauf ohne Genehmigung des Betreibers untersagt.

4.4 Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.

4.5 Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie Lärm. Es gilt eine Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

4.6 Die Nutzung von Stromgeneratoren ist nicht erlaubt. Bei Bedarf benutzen Sie bitte die kostenpflichtigen Stromsäulen.

4.7 Abfälle jeglicher Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen und sich auf dem Gelände befindlichen Abfallbehälter. Wir bitten auch die Hundekotbeutel zwingend zu nutzen.

4.8 Als Tierhalter sorgen Sie bitte dafür, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen auf der Anlage ständig angeleint gehalten werden. Für den Auslauf ohne Leine ist der dafür vorgesehene Hundespielplatz zu nutzen. Hunde, die als gefährlich im Sinne des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) gelten, werden auf dem Stellplatz nicht geduldet.

4.9 Offenes Feuer ist auf der gesamten Anlage verboten. Eine Ausnahme bilden hierfür ausgewiesene Bereiche.

4.10 Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzerinnen und Nutzer des Platzes. Standplätze und Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Standplatz ist bei Abreise im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

4.11 Im Bereich des Reisemobilstellplatzes ist ein kostenloser Internetzugang über WLAN möglich. Die Nutzer/Nutzerinnen des Stellplatzes müssen sich hierzu beim jeweiligen Hotspot-Anbieter registrieren.

5. Haftungsbeschränkung

5.1 Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch uns oder unsere Mitarbeiter verursacht worden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

5.2 Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt.

6. Haftung des Nutzers

Sie haftet für alle durch Sie selbst oder durch Ihr Personal, Ihre Erfüllungsgehilfen oder Ihre Begleitpersonen gegenüber uns verursachten Schäden. Sie sind verpflichtet, uns die Schäden unverzüglich anzuzeigen.

7. Kinder

Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis campen. Jugendgruppen sind nicht zugelassen.

8. Hausrecht

Wir sind berechtigt, Personen, die gegen die Stellplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.

9. Datenschutz

Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Bestellers, insbesondere dessen Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung des Bestellers, so auch die E-Mail-Adresse des Bestellers, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung kann der Anbieter Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (www.glueckauf-dererlebnispark.de/datenschutz).

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Stellplatzverordnung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bzw. die betroffene Bestimmung ist in diesem Fall doch Umdeutung so zu gestalten bzw. zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung der Besteller taugliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt, wenn bei dessen Durchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke der Stellplatzverordnung offenbar wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Fragen rund um den Platz stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten (siehe www.glueckauf-dererlebnispark.de) unter Telefonnummer 037474 864200 gerne zur Verfügung.

Bei technischen Problemen/Notfällen kontaktieren Sie bitte unsere Servicenummer 0173-3170714.